Versicherungsverträge. Jeder hat sie. Wenige kennen sie tatsächlich. Häufig werden diese Verträge schnell und unüberlegt vereinbart, ohne sich ausreichend darüber zu informieren, ob sie den gewünschten Versicherungsschutz tatsächlich gewähren. Vollmundigen Versprechungen von Versicherungsvermittlern wird regelmäßig Glauben geschenkt. Das “Kleingedruckte” lässt sich häufig nicht nur schlecht lesen, sondern auch schlecht verstehen. Dabei sollen Versicherungsverträge insbesondere Risiken abdecken, die Sie selbst finanziell nicht tragen können. Auch bei ausreichendem Versicherungsschutz lehnen Versicherer Leistungen aus unterschiedlichen Gründen teilweise zu Unrecht ab. Wir verfügen im Versicherungsrecht über jahrzehntelange Erfahrung und unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Darüber hinaus vertreten wir insbesondere Rechtsanwälte und Architekten, wenn diese wegen angeblicher oder tatsächlicher Fehler auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dieses kommt in den letzten Jahren immer häufiger vor. Auch in derartigen Haftungsfragen verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung und unterstützen Sie gerne sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung derartige Ansprüche. Hierbei hat sich die Zusammenarbeit von Fachanwälten für Versicherungsrecht mit Fachanwälten für Bau und Architektenrecht, aber auch mit Fachanwälten für Arbeitsrecht und Fachanwälten für Familienrecht als besonders effektiv herausgestellt.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht setzt Rechtsanwalt Herdemerten Ihre Ansprüche bei den jeweiligen Unfallgegnern und deren Haftpflichtversicherungen durch. Gleiches gilt für Ansprüche gegenüber Ihrem eigenen Kaskoversicherer.
In Verkehrsstrafverfahren und in Bußgeldverfahren droht häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot. Dieses kann insbesondere beruflich existenziell sein. Aufgrund unserer langjährigen Qualifikation und Erfahrung können wir in vielen Fällen die Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch, oder jedenfalls den Wegfall eines Fahrverbotes erreichen.
Außerdem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Fahrzeugen auch gegenüber Ihrem Leasinggeber oder einer finanzierenden Bank.